Xpert Business - Finanzbuchführung (Teil I)
- Kursnummer
- MH5.04-022-H-BZ
- Kategorie
- Arbeit, Beruf, EDV (5.04)
- Volkshochschule
- Marzahn-Hellersdorf
- Leitung
- Dr. Uwe Strohbach
- Zeitraum
- 21.09.2026 – 25.09.2026 (5 Termine)
- Wochentage
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
- Preis
- 112,80 €
- Plätze
- 8 von 8 frei
- Ort
- VHS
Mark-Twain-Str. 27, 12627 Berlin - Format
- Online-Angebot
Beschreibung
In diesem Kurs werden Sie ystematisch und praxisbezogen in das Sachgebiet der doppelten Buchführung eingeführt. Sie lernen, die Systemlogik der Buchführung zu beherrschen, verbunden mit dem Verständnis der buchhalterischen Zusammenhänge. Zudem vertiefen Sie Ihre Kenntnisse des betrieblichen Rechnungswesens und erwerben Wissen und Fähigkeiten für das fachgerechte Behandeln laufender Buchungsfälle. Zugangsvoraussetzungen: Keine Zielgruppen: - Beschäftigte im Handel, im Handwerk, in der Industrie und in der Verwaltung, die eine Tätigkeit im betrieblichen Rechnungswesen anstreben; - Selbstständige; - Nichtbeschäftigte zum Zwecke der Eingliederung oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Lehrgangsinhalte: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, Inventur, Inventar und Bilanz, Einrichtung und Führung von Konten (Bestands-, Erfolgs- und Privatkonten), erfolgswirksame und erfolgsneutrale Geschäftsfälle, gesetzliche und organisatorische Grundlagen, Systematik und Anwendung der Umsatzsteuer, Preisnachlässe und Umsatzsteuerkorrektoren, Besonderheiten beim Warenverkehr Lehrbuch bitte mitbringen: Xpert Business Finanzbuchführung 1 Verlag Edu Media (edumedia.de) ISBN 978-386718-500-4 (Auflage 2026, auch vorhandene ältere Auflagen können genutzt werden). Zusätzlich können die Teilnehmer das Buch Finanzbuchführung 1 Übungen und Musterklausuren Edu Media ISBN 978-386718-550-9 beim Verlag Edu Media erwerben (der Kauf ist jedoch für die Durchführung des Kurses nicht erforderlich). Dieser Kurs gilt gemäß § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes BiZeitG (GVBl. vom 05.07.2021 S. 849) als Bildungsveranstaltung im Sinne der beruflichen Weiterbildung anerkannt. Diese Anerkennung gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes, die bei einem Arbeitgeber im Bundesland Berlin beschäftigt sind.