Gewaltfreie Kommunikation (GFK) - Einstieg in mehr Empathie, Harmonie und Verständnis für sich selbst und andere
- Kursnummer
- Sp6.295-H
- Kategorie
- Arbeit, Beruf, EDV (5.00)
- Volkshochschule
- Spandau
- Leitung
- Alexander Müller
- Zeitraum
- 01.09.2026 – 02.09.2026 (2 Termine)
- Wochentage
- Dienstag, Mittwoch
- Preis
- 52,20 €
- Plätze
- 8 von 12 frei
- Ort
- Haus der Volkshochschule
Carl-Schurz-Str. 17, 13597 Berlin
Beschreibung
Wie oft entstehen Konflikte nur, weil wir uns selbst oder andere nicht richtig verstehen? Ob im Alltag, in der Familie oder im Beruf - gelingende Kommunikation ist die Grundlage für ein respektvolles Miteinander. In diesem Kurs lernen Sie die Gewaltfreie Kommunikation (GFK) nach Marshall Rosenberg kennen, ein bewährtes Modell aus der Psychologie und Persönlichkeitsentwicklung. Sie erfahren, wie Sie Ihre Gefühle und Bedürfnisse klar ausdrücken, ohne Vorwürfe zu machen, und wie Sie empathisch zuhören können, um Ihr Gegenüber wirklich zu verstehen. Gleichzeitig vertiefen Sie das Verständnis zu sich selbst: Was fühle ich? Was brauche ich? Durch praktische Übungen wird spürbar, wie Sprache Türen öffnen kann – zu einem tieferen, verbundenen Kontakt mit sich selbst und anderen. Inhalte: Grundlagen der GFK: Beobachtung, Gefühl, Bedürfnis, Bitte Kommunikationstraining mit psychologischen Grundlagen Empathie entwickeln: tieferes Verständnis für sich selbst und andere Konfliktlösung und Konfliktbewältigung im Job und Alltag Praktische Übungen für mehr Selbstbewusstsein, Klarheit und Verbundenheit Ziele: Mehr Selbstempathie und tiefere Verbindung zu sich selbst Empathisches Zuhören und Verständnis für andere entwickeln Konflikte friedlich und lösungsorientiert bearbeiten Kommunikationskompetenz und Persönlichkeitsentwicklung fördern
Zusatzinformation
Der Kursleiter Alexander Müller ist Wirtschaftspsychologe und ausgebildeter Systemischer Coach. Dieser Kurs gilt gemäß § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes BiZeitG (GVBl. vom 05.07.2021 S. 849) als Bildungsveranstaltung im Sinne der beruflichen Weiterbildung anerkannt. Diese Anerkennung gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes, die bei einem Arbeitgeber im Bundesland Berlin beschäftigt sind und die o.g. Kenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Auf Wunsch stellen wir eine Bescheinigung aus.
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