Sprachtest zur Einbürgerung
- Kursnummer
- Sp4.003.01H-26
- Kategorie
- Sprachen (4.04)
- Volkshochschule
- Spandau
- Leitung
- Jutta Solveig Dorner, Tatjana Rhode
- Zeitraum
- 04.09.2026 – 04.09.2026 (2 Termine)
- Wochentage
- Freitag
- Preis
- 75,00 €
- Plätze
- 10 von 10 frei
- Ort
- Haus der Volkshochschule
Carl-Schurz-Str. 17, 13597 Berlin
barrierefreier Zugang - Zielgruppe
- Menschen mit Migrationshintergrund
Beschreibung
Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Europäische Sprachkompetenzstufe B1) verfügen müssen. Ausreichende Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ, Stufe B1) oder einem Schulabschluss bzw. einem Studienabschluss in Deutschland. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) entscheidet über die Gültigkeit des Nachweises. Voraussetzung für die Anmeldung zum Berliner Sprachtest zur Einbürgerung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben. Die Bescheinigung des Sprachtests kann ausschließlich zum Zwecke des Einbürgerungsverfahrens im Land Berlin verwendet werden. Sie reichen die Bescheinigung selbstständig beim LEA ein. Der Berliner Sprachtest für die Einbürgerung dauert etwa 65 Minuten. Er besteht aus einem Teil „Leseverstehen“ (30 Minuten), einem schriftlichen Teil „Eine Nachricht schreiben“ (20 Minuten) und einer „Mündlichen Prüfung“ (15 Minuten). Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung. Bitte planen Sie am Prüfungstag ausreichend Wartezeit ein. Die Anmeldefrist ist drei Wochen vor dem Testtermin. Danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Zusatzinformation
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