KI-gestützte Automatisierung ohne Programmierangst
- Kursnummer
- TS572.105H
- Kategorie
- Arbeit, Beruf, EDV (5.01)
- Volkshochschule
- Tempelhof-Schöneberg
- Leitung
- Axel Lauer
- Zeitraum
- 02.11.2026 – 03.11.2026 (2 Termine)
- Wochentage
- Montag, Dienstag
- Preis
- 72,60 €
- Plätze
- 4 von 14 frei
- Ort
- Schöneberg, VHS
Barbarossaplatz 5, 10781 Berlin
barrierefreier Zugang
Beschreibung
Wiederkehrende Klickfolgen kosten Zeit und Konzentration. In diesem praxisorientierten Kurs lernen Sie, wie sich alltägliche Büro- und Verwaltungsaufgaben mit modernen Low-Code- und No-Code-Werkzeugen sowie KI intelligent automatisieren lassen. Statt komplexer Programmierung stehen nachvollziehbare Abläufe und direkt nutzbare Lösungen im Mittelpunkt. Sie analysieren bestehende Arbeitsweisen, zerlegen Prozesse in klare Schritte und setzen daraus funktionierende Automationsketten zusammen. Dabei arbeiten Sie mit Werkzeugen wie n8n oder Make und nutzen KI unter anderem zur Textklassifikation, Zusammenfassung und strukturierten Verarbeitung von Informationen. Automatisiert werden unter anderem Dateiablagen, Tabellen, Dokumentinhalte und E-Mail-Routinen. Wo nötig, ergänzen kurze Python- oder PowerShell-Skripte die Abläufe. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Fehlerrobustheit und nachvollziehbaren Ergebnissen. Ziel ist, dass Sie am Ende mindestens eine eigene wiederkehrende Aufgabe aus Ihrem Alltag erfolgreich automatisiert haben und über wiederverwendbare Bausteine für weitere Prozesse verfügen. Vorausgesetzt werden solide PC-Grundkenntnisse und die Bereitschaft zu strukturiertem Prozessdenken. Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich. Bitte mitbringen: - nach Möglichkeit eine wiederkehrende Aufgabe aus dem eigenen Arbeitsalltag - optional eigener Laptop, es stehen im Unterrichtsraum jedoch Schulungs-PCs zur Verfügung. Infos zum Kursleiter
Zusatzinformation
Dieser Kurs gilt gemäß § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes - BiZeitG (GVBl. vom 05.07.2021 S. 849) als Bildungsveranstaltung im Sinne der beruflichen Weiterbildung anerkannt. Diese Anerkennung gilt nur für Arbeitnehmer*innen gemäß § 1 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes, die bei einem Arbeitgeber im Bundesland Berlin beschäftigt sind und die o.a. Kenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit benötigen.
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