TS592.012HArbeit, Beruf, EDV (5.01)vhs Tempelhof-Schöneberg
Programmieren lernen mit KI - Der smarte Einstieg in Python
Bildungszeit (optional)
Der Kurs
- Leitung
- Yan Jose Cobarrubias Perez
- Zeitraum
- 2026-11-28 – 2026-11-29
- Uhrzeit
- 10:00–17:00 Uhr
- Wochentage
-
Montag: kein TerminDienstag: kein TerminMittwoch: kein TerminDonnerstag: kein TerminFreitag: kein TerminSamstagSonntag
- Preis
- 71,00 €
- Plätze
- 5 von 14 Plätzen frei, Mindestzahl von 6 erreicht
- Bildungszeit
- Als Bildungszeit anerkannt
- Fragen auch auf
- Englisch
Beschreibung
Dieser Kurs bietet eine kompakte Einführung in die Programmiersprache Python, unterstützt durch Generative Künstliche Intelligenz (Gen AI). Moderne KI-gestützte Tools wie ChatGPT oder Copiloter erleichtern den Einstieg, indem sie Codevorschläge liefern, Fehler erkennen und Erklärungen zu Programmierkonzepten geben. Was ist Generative KI? Generative Künstliche Intelligenz bezeichnet KI-Modelle, die Inhalte wie Texte, Code oder Bilder erzeugen können. Im Bereich der Softwareentwicklung fungiert sie als interaktive Unterstützung, die hilft, Programmieraufgaben effizienter zu lösen und schneller Fortschritte zu machen. Der Kurs legt den Fokus auf praxisnahes Lernen, um schnell erste eigene Programme zu schreiben. Mithilfe von KI werden typische Herausforderungen beim Programmieren gemeistert und das Lernen erleichtert. Schwerpunkte: - Einführung in Python: Syntax, Variablen, Kontrollstrukturen - Unterstützung durch KI: Code schreiben, verbessern und debuggen - Erste eigene Projekte mit Python umsetzen - Tipps zur weiteren Nutzung von KI-Tools für das Programmieren Dieser Kurs richtet sich an - Personen ohne Vorkenntnisse, die einen einfachen Einstieg in die Programmierung suchen - Interessierte, die moderne KI-gestützte Lernmethoden ausprobieren möchten - Berufstätige und Studierende, die sich schnell praxisrelevante Fähigkeiten aneignen möchten.
Zusatzinformation
Dieser Kurs gilt gemäß § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes - BiZeitG (GVBl. vom 05.07.2021 S. 849) als Bildungsveranstaltung im Sinne der beruflichen Weiterbildung anerkannt. Diese Anerkennung gilt nur für Arbeitnehmer*innen gemäß § 1 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes, die bei einem Arbeitgeber im Bundesland Berlin beschäftigt sind und die o.a. Kenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit benötigen.