Sp6.249-WArbeit, Beruf, EDV (5.00)vhs Spandau
Vier Ohren, ein Satz - Das Kommunikationsquadrat nach Schulz von Thun
Coaching Monat Februar: Werkzeuge für Gespräch, Führung und Entwicklung
Der Kurs
- Leitung
- Alexander Müller
- Datum
- 2027-02-04
- Uhrzeit
- 09:30–16:30 Uhr
- Wochentage
-
Montag: kein TerminDienstag: kein TerminMittwoch: kein TerminDonnerstagFreitag: kein TerminSamstag: kein TerminSonntag: kein Termin
- Preis
- 26,60 €
- Plätze
- 12 von 12 Plätzen frei, noch 6 Anmeldungen bis zur Mindestzahl von 6
- Bildungszeit
- Als Bildungszeit anerkannt
Beschreibung
Ein Satz enthält vier Botschaften. Der Hinweis, dass die Ampel grün ist, kann eine Information sein, ein Vorwurf, eine Bitte oder ein Zeichen für die Ungeduld des Sprechers. Das Kommunikationsquadrat nach Friedemann Schulz von Thun erklärt, warum ein harmlos gemeinter Satz beim Gegenüber als Angriff ankommt und warum wir manche Menschen zuverlässig missverstehen. In diesem Seminar lernen Sie die vier Seiten einer Nachricht kennen, Sachinhalt, Selbstoffenbarung, Beziehung und Appell, und die vier Ohren, mit denen wir hören. Sie finden heraus, auf welchem Ohr Sie besonders empfindlich sind, analysieren typische Missverständnisse aus Ihrem Berufsalltag und üben, Botschaften so zu senden und zu entschlüsseln, dass weniger schiefgeht. Metakommunikation, das Gespräch über das Gespräch, lernen Sie als Werkzeug für die Momente kennen, in denen es hakt. Der Kurs ergänzt das Seminar zum Inneren Team desselben Autors, ist aber eigenständig und ohne Vorkenntnisse zugänglich. Kurze Inputs wechseln mit Fallanalysen und Übungen in Zweier- und Dreiergruppen. Das Seminar richtet sich an alle, die beruflich viel kommunizieren, im Team, mit Kundinnen und Kunden, in Führung oder Beratung.
Zusatzinformation
Der Kursleiter Alexander Müller ist Wirtschaftspsychologe und ausgebildeter Systemischer Coach. Dieser Kurs gilt gemäß § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes BiZeitG (GVBl. vom 05.07.2021 S. 849) als Bildungsveranstaltung im Sinne der beruflichen Weiterbildung anerkannt. Diese Anerkennung gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes, die bei einem Arbeitgeber im Bundesland Berlin beschäftigt sind und die o.g. Kenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Auf Wunsch stellen wir eine Bescheinigung aus.