TS510.102FArbeit, Beruf, EDV (5.06)vhs Tempelhof-Schöneberg
Mental Health: Gedanklich abschalten - mental gesund bleiben
Strategien für mehr innere Ruhe, Erholung und Lebenszufriedenheit - Bildungszeit (optional)
Der Kurs
- Leitung
- Carola Machnik
- Datum
- 2027-05-10
- Uhrzeit
- 09:00–16:00 Uhr
- Wochentage
-
MontagDienstag: kein TerminMittwoch: kein TerminDonnerstag: kein TerminFreitag: kein TerminSamstag: kein TerminSonntag: kein Termin
- Preis
- 34,86 €
- Plätze
- 13 von 14 Plätzen frei, noch 5 Anmeldungen bis zur Mindestzahl von 6
- Bildungszeit
- Als Bildungszeit anerkannt
Beschreibung
Feierabend – und trotzdem kreisen die Gedanken noch um die Arbeit? Ein letzter Blick ins E-Mail-Postfach, noch schnell eine Nachricht an den Kollegen - vielen Menschen fällt es schwer, nach der Arbeit wirklich abzuschalten. Die Grenze zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmt zunehmend, mit spürbaren Folgen für Gesundheit und Wohlbefinden. Dabei ist wissenschaftlich belegt: Mentales Abschalten - sogenanntes psychological detachment - ist ein zentraler Faktor für Erholung, Resilienz und langfristige Leistungsfähigkeit. Wer bewusst Distanz zur Arbeit schafft, schützt sich aktiv vor Stress und Überlastung. In diesem Kurs erfahren Sie: Warum Abschalten kein Luxus, sondern eine mentale Notwendigkeit ist. Welche Rolle Ihre Gedanken und Bewertungen dabei spielen. Wie Sie ein unterstützendes Mindset entwickeln und den Grübelkreislauf durchbrechen. Welche einfachen, aber wirkungsvollen Strategien im Alltag helfen, innerlich loszulassen und wirklich zur Ruhe zu kommen. Ziel des Kurses: Stärken Sie Ihre mentale Gesundheit und fördern Sie Ihre Erholungsfähigkeit als Basis für nachhaltiges Wohlbefinden. Bitte mitbringen: Offenheit zur Selbstreflexion, Block und Stift Infos zur Kursleiterin
Zusatzinformation
Dieser Kurs gilt gemäß § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes - BiZeitG (GVBl. vom 05.07.2021 S. 849) als Bildungsveranstaltung im Sinne der beruflichen Weiterbildung anerkannt. Diese Anerkennung gilt nur für Arbeitnehmer*innen gemäß § 1 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes, die bei einem Arbeitgeber im Bundesland Berlin beschäftigt sind und die o.a. Kenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit benötigen.