Sp5.28-016-FSprachen (4.26)vhs Spandau
Deutsche Gebärdensprache DGS III (Präsenzkurs)
Voraussetzung: Kenntnisse und Fähigkeiten des Kurses Gebärdensprache DGS II (ca. 2 Trimester).
Der Kurs
- Leitung
- Ernst Grieger
- Zeitraum
- 2027-04-07 – 2027-06-16
- Uhrzeit
- 18:00–19:30 Uhr
- Wochentage
-
Montag: kein TerminDienstag: kein TerminMittwochDonnerstag: kein TerminFreitag: kein TerminSamstag: kein TerminSonntag: kein Termin
- Preis
- 69,00 €
- Plätze
- 12 von 12 Plätzen frei, noch 6 Anmeldungen bis zur Mindestzahl von 6
- Bildungszeit
- Als Bildungszeit anerkannt
- Sprache
- Deutsche Gebärdensprache
Beschreibung
Der Kurs bietet eine Einführung in die strukturellen Unterschiede verschiedener Satzbaupläne, Erweiterung der Dialogfähigkeiten, Rollenwechsel in der Erzählung, Lokalisation im dreidimensionalen Raum. Teilnehmende sollten die Bereitschaft zum Gestikulieren und zur körperlichen Ausdrucksfähigkeit haben. Lernmethode: Der Kurs arbeitet mit einer Kombination aus demonstrativem Vormachen, angeleitetem Nachmachen, Partner- und Gruppenübungen, situativen Rollenspielen, sowie kurzen Reflexionsphasen. Die Teilnehmenden erwerben die Deutsche Gebärdensprache über Wiederholung, praktische Anwendung und dialogisches Üben; dabei werden Fingeralphabet, Grundwortschatz, Grammatik, Mimik und alltagsnahe Kommunikationssituationen eingeübt. Lernziele: Die Teilnehmenden verbessern ihre Fähigkeit, komplexere Inhalte in DGS auszudrücken, und erweitern ihre Dialog- und Erzählkompetenz durch den Einsatz von Rollenwechsel, Gebärdenraum und verschiedenen Satzstrukturen. Sie kommunizieren zunehmend sicherer in Alltagssituationen und vertiefen ihr Verständnis für die räumlichen und visuellen Besonderheiten der DGS.
Zusatzinformation
Dieser Kurs ist eine als von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung anerkannt geltende Bildungszeitveranstaltung zur beruflichen Weiterbildung auf der Grundlage des Berliner Bildungszeitgesetzes vom 05. Juli 2021 (BiZeitG). Es werden die in § 5 AV BiZeitG genannten Anerkennungsmaßstäbe erfüllt unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen zum Zwecke der Gleichstellung der Geschlechter und von Menschen mit und ohne Behinderung, der Partizipation und gleichberechtigen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und der Kultur der Wertschätzung von Vielfalt.