TS512.051FArbeit, Beruf, EDV (5.06)vhs Tempelhof-Schöneberg
Gewaltfreie Kommunikation für den Beruf. Klar, empathisch und erfolgreicher im Beruf
Bildungszeit (optional)
Der Kurs
- Leitung
- Alexander Müller
- Zeitraum
- 2027-06-09 – 2027-06-11
- Uhrzeit
- 09:00–16:00 Uhr
- Wochentage
-
Montag: kein TerminDienstag: kein TerminMittwochDonnerstagFreitagSamstag: kein TerminSonntag: kein Termin
- Preis
- 95,88 €
- Plätze
- 12 von 12 Plätzen frei, noch 6 Anmeldungen bis zur Mindestzahl von 6
- Bildungszeit
- Als Bildungszeit anerkannt
Beschreibung
Die meisten Reibungen im Beruf entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Sätzen, die anders ankommen, als sie gemeint waren. Die Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg bietet dafür ein Handwerk: beobachten statt bewerten, das eigene Anliegen klar benennen, das Gegenüber verstehen, bevor man antwortet, und eine Bitte stellen, die erfüllbar ist. In den ersten beiden Tagen lernen Sie dieses Handwerk am eigenen Fall: Sie bringen eine berufliche Situation mit, in der Sie sich nicht verstanden fühlen oder das Gegenüber nicht erreichen, und arbeiten daran durch alle vier Schritte. Sie üben, empathisch zuzuhören, ohne zuzustimmen, und klar zu sprechen, ohne zu verletzen. Der dritte Tag ist ein Übungstag für die Gespräche, die im Beruf am schwersten fallen: Kritik äußern und annehmen, Anerkennung so geben, dass sie ankommt, und eine Bitte durchhalten, wenn das Gegenüber ausweicht. Die Übungen laufen in Dreiergruppen mit Beobachtung und Rückmeldung. Sie gehen mit Formulierungen nach Hause, die Sie am nächsten Tag verwenden können, und mit einem Vorbereitungsbogen für Ihr nächstes schwieriges Gespräch. Das Seminar richtet sich an Berufstätige in Teams, Projekten, Kundenkontakt und Führung, die klarer sprechen und besser verstanden werden wollen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Infos zum Kursleiter
Zusatzinformation
Dieser Kurs gilt gemäß § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes - BiZeitG (GVBl. vom 05.07.2021 S. 849) als Bildungsveranstaltung im Sinne der beruflichen Weiterbildung anerkannt. Diese Anerkennung gilt nur für Arbeitnehmer*innen gemäß § 1 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes, die bei einem Arbeitgeber im Bundesland Berlin beschäftigt sind und die o.a. Kenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit benötigen.